Übernehmen Angehörige die Pflege selbst haben sie Anspruch auf bis zu 901 Euro Pflegegeld pro Monat. Können die Angehörigen die Pflege nicht oder nur teilweise selbst durchführen, besteht die Möglichkeit einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. In diesem Fall käme eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen zum Tragen. Nicht verbrauchtes Geld aus der Sachleistung würde anteilig an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Bei einem Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung wird der stationäre Leistungsbetrag durch Ihre Pflegekasse direkt an die Einrichtung gezahlt. Prinzipiell muss vorher ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Hauptleistungsbeträge | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 125 | 316 | 545 | 728 | 901 |
Sachleistung ambulant | 689 | 1.298 | 1.612 | 1.955 | |
Leistungsbetrag stationär | 125 | 770 | 1.262 | 1.775 | e 2.005 |
