Was zahlt die Pflegekasse?

Übernehmen Angehörige die Pflege selbst haben sie Anspruch auf bis zu 901 Euro Pflegegeld pro Monat. Können die Angehörigen die Pflege nicht oder nur teilweise selbst durchführen, besteht die Möglichkeit einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen. In diesem Fall käme eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen zum Tragen. Nicht verbrauchtes Geld aus der Sachleistung würde anteilig an die pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Bei einem Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung wird der stationäre Leistungsbetrag durch Ihre Pflegekasse direkt an die Einrichtung gezahlt. Prinzipiell muss vorher ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Hauptleistungsbeträge
in Euro

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Geldleistung ambulant

125

316

545

728

901

Sachleistung ambulant

689

1.298

1.612

1.955

Leistungsbetrag stationär

125

770

1.262

1.775

e 2.005