Leistungen für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket des SGB II
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket gemäß §34 SGB II, §6b BKGG und §2 AsylbLG. Die Leistungen können bezogen werden, wenn zum Beispiel Arbeitslosengeld II (Bürgergeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen wird.
Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht mehr erforderlich, wenn bereits ein Anspruch auf eine dieser Leistungen besteht. Die Schulen, Kitas oder andere Leistungsstellen unterstützen bei der Antragstellung und Abwicklung.
Folgende Leistungen können gewährt werden:
- Schul- und Kita-Ausflüge (Tagesausflüge)
- Mehrtägige Klassenfahrten
- Schulbedarf/Schulmaterialien (pauschale Unterstützung jährlich zum 1. Februar und 1. August; aktuell gesamt 204 € jährlich)
- Lernförderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel gefährdet ist
- Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertagesstätte
- Schülerbeförderungskosten (z.B. Busfahrkarten zur nächstgelegenen Schule)
- Soziale und kulturelle Teilhabe (z.B. Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Freizeitaktivitäten) – bis zu 15 € monatlich
Dazu zählen:- Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikschulen oder vergleichbare Angebote
- Teilnahme an Freizeiten oder vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung
Wichtig: Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe betragen monatlich 15 €, die angespart werden können.
Über die jeweils aktuellen Anspruchsvoraussetzungen, das Verfahren und die Leistungsinanspruchnahme informieren wir Sie gerne persönlich in unserer Sozial- und Lebensberatung.
Stand: Juli 2024. Änderungen vorbehalten.
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