Kosten
Die Kosten für die Freizeitangebote setzen sich aus einem Grundpreis (z.B. für Eintritte und Übernachtungen) und den Betreuungskosten zusammen. Eine Finanzierung der Betreuungskosten über die Pflegekasse oder den örtlichen Sozialhilfeträger ist fast immer möglich.
Reisekosten
Die Gesamtkosten einer Reise ergeben sich aus den Sachkosten, den Betreuungsleistungen und dem Taschengeld.
Sachkosten
Kosten für Unterkunft, Fahrt, Verpflegung, Eintritt und ähnliches gehören zu den Sachkosten und müssen von Ihnen selbst gezahlt werden.
Betreuungskosten
Die Abrechnung der Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen mit der Pflegekasse über Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege sowie über Eingliederungshilfe direkt abgerechnet werden. Wenn Sie keinen Anspruch auf Entlastungsleistungen haben, so müssen Sie die Betreuungsleistungen selbst bezahlen.
Taschengeld
Das Taschengeld ist für Ihre persönlichen Wünsche.