
Was tun bei Obdachlosigkeit?
Notunterbringung, Beratung, weiterführende Hilfen
Akute Obdachlosigkeit liegt vor, wenn jemand keine geeignete Unterkunft für die Nacht hat (keine eigene Wohnung, keine Unterkunft bei Familie, Freunden oder in einer Pension) und sich kurzfristig auch keine solche Unterkunft beschaffen kann, etwa aus finanziellen Gründen.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich kurzfristig nachts ein Obdach brauche?
- PONTIS ist ein Netzwerk und Koordinationszentrum zur Unterstützung wohnungsloser Menschen in Gotha und Umgebung. Über PONTIS werden kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten für Wohnungslose organisiert und weitere Hilfen vermittelt.
Kontakt PONTIS Gotha:
Telefon: 03621 776 3030
E-Mail: pontis@diakonie-gotha.de - Zuständig für die Notunterbringung im Sinn von Gefahrenabwehr bleibt weiterhin die örtliche Ordnungsbehörde (z.B. Ordnungsamt der Stadt Gotha) bzw. außerhalb der Öffnungszeiten die Polizeiinspektion Gotha. Sie sind berechtigt, eine kurzfristige Unterbringung anzuordnen, wenn eine akute Gefährdung vorliegt (z.B. bei Kälteperioden).
Ordnungsamt Gotha: (03621) 222-715
Polizeiinspektion Gotha (Leitstelle): (03621) 78-0 - Alternativ bieten Diakonische Einrichtungen über PONTIS sozial orientierte und längerfristige Unterstützungsangebote an, die über die reine Notunterbringung hinausgehen. Eine eigene Notübernachtungsstelle der Diakonie oder Caritas für die akute Nachtunterbringung gibt es in Gotha nicht.
Was passiert nach der reinen Notunterbringung?
Die Ordnungsbehörde sorgt zunächst nur für die akute, kurzfristige Unterbringung (meist für die Nacht), um Gefahren abzuwenden. Dies ist keine soziale oder dauerhafte Wohnhilfe. Die Stadt kann Betroffene beispielsweise in Pensionen, Hotels oder andere kurzfristige Unterkünfte bringen.
Falls die Obdachlosigkeit länger anhält, erfolgt jeden Tag eine Neubewertung der Gefährdungslage.
Wie komme ich aus der Obdachlosigkeit heraus?
- Es ist wichtig, möglichst früh Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. In Gotha finden Sie Unterstützung unter anderem bei der Sozial- und Lebensberatung der Diakonie. Dort wird gemeinsam mit Ihnen nach Perspektiven gesucht, die langfristig helfen.
- Für Personen im Leistungsbezug (z.B. durch Jobcenter oder Sozialamt) können Kosten der Unterkunft (KdU), wie Pensions- oder Zimmerkosten, übernommen werden. Diese Anträge können meist formlos gestellt werden.
- Falls regulärer Wohnraum nicht sofort verfügbar ist, etwa wegen Mietschulden oder besonderen Problemlagen (Sucht, psychische Erkrankungen), gibt es weitere Unterstützungsleistungen:
- Hilfe bei Mietschulden (z.B. Darlehen über Jobcenter/Sozialamt)
- Ambulante soziale Betreuung
- Stationäre Hilfen (Wohnheime, Kliniken etc.)
Wichtige Kontakte:
- Sozialamt Gotha, Abteilung Sozialer Dienst
Mauerstraße 20, 99867 Gotha
Telefon: (03621) 214-0 - PONTIS Gotha (Diakonie)
Telefon: 03621 776 3030
E-Mail: pontis@diakonie-gotha.de
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