Obdachlosigkeit

Was tun bei Obdachlosigkeit?

Notunterbringung, Beratung, weiterführende Hilfen

Akute Obdachlosigkeit liegt vor, wenn jemand keine geeignete Unterkunft hat (keine eigene Wohnung, keine Unterkunft bei Familie, Freunden oder in einer Pension) und sich kurzfristig auch keine solche Unterkunft beschaffen kann, etwa aus finanziellen Gründen.

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich kurzfristig nachts ein Obdach brauche?

  • Zuständig für die Notunterbringung ist die Ordnungsbehörde, in dessen Gemeinde sich die obdachlose Person tatsächlich aufhält. Für die Stadt Gotha ist dies das Ordnungsamt der Stadt Gotha bzw. außerhalb der Öffnungszeiten die Polizeiinspektion Gotha. Sie haben die Aufgabe im Sinne der Gefahrenabwehr, eine kurzfristige Unterbringung anzuordnen.
    Ordnungsamt Gotha: (03621) 222-715
    Polizeiinspektion Gotha (Leitstelle): (03621) 78-0
    Notunterkunft: Mittelhäuser Weg 42 in Gotha
  • PONTIS ist die Fachstelle zur Unterstützung wohnungsloser Menschen in Stadt und Landkreis Gotha. PONTIS berät und begleitet Menschen in Wohnungsnot, unterstützt bei der Wohnungssuche und organisiert weiterführende Hilfen.
    Kontakt PONTIS Gotha:
    Leitung: 03621 318 9329
    Beratung: 0174 493 46 04
    E-Mail: pontis@diakonie-gotha.de

Was passiert nach der reinen Notunterbringung?

Die Ordnungsbehörde sorgt zunächst nur für die kurzfristige Unterbringung, um Gefahren abzuwenden. Dies ist keine soziale oder dauerhafte Wohnhilfe.

Wie komme ich aus der Obdachlosigkeit heraus?

  • Es ist wichtig, möglichst früh Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Fachstelle Wohnungsnot – PONTIS unterstützt Sie. Dort wird gemeinsam mit Ihnen nach Perspektiven gesucht, die langfristig helfen.
  • Für Personen im Leistungsbezug (z. B. durch Jobcenter oder Sozialamt) können Kosten der Unterkunft (KdU), wie Pensions- oder Zimmerkosten, übernommen werden. Diese Anträge können meist formlos gestellt werden.
  • Die Fachstelle hält keine eigenen Wohnungen vor. Sie werden bei der Suche nach einer neuen Wohnung auf dem regulären Wohnungsmarkt unterstützt.
  • Falls regulärer Wohnraum nicht sofort verfügbar ist, etwa wegen Mietschulden oder besonderen Problemlagen (z. B. Sucht, psychische Erkrankungen), gibt es weitere Unterstützungsleistungen:
    • Hilfe bei Mietschulden (z.B. Darlehen über Jobcenter/Sozialamt)
    • Ambulante soziale Betreuung
    • Stationäre Hilfen (Wohnheime, Kliniken etc.)

Wichtige Kontakte:

  • Sozialamt Gotha, Abteilung Sozialer Dienst
    Mauerstraße 20, 99867 Gotha
    Telefon: (03621) 214-0

Kontakt

Franziska Scharf Projektleiterin Kooperative Fachstelle Wohnungsnot im Landkreis Gotha – PONTIS
Mittelhäuser Weg 42
Gotha 99867
(03621) 3189329 (0152) 2171 7799
Tanja Schreyer Geschäftsbereichsleiterin Kirchenkreissozialarbeit
Augustinerstraße 27/29
Gotha 99867
(03621) 30-5846 (03621) 30-5831