Frauenbeauftragte

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Seit der Neuregelung des Thüringer Landesheimgesetzes im Juni 2014 ist in den Einrichtungen der Altenhilfe die Bestellung einer Frauenbeauftragten vorgesehen.

Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen und Rechte der Frauen, die in unseren Einrichtungen leben. Sie wird entweder von der Einrichtung benannt oder von den Bewohnerinnen selbst gewählt.

Zu ihren Aufgaben gehört es, Ansprechpartnerin und Vertrauensperson für Frauen zu sein – insbesondere dann, wenn es um Themen wie sexuelle Belästigung, psychische oder körperliche Gewalt oder andere persönliche Belastungen geht.

Neben dem Bewohnerbeirat und der bzw. dem Bewohnerfürsprecher(in) steht die Frauenbeauftragte als unabhängige Kontaktperson zur Seite und setzt sich engagiert für ein sicheres und respektvolles Miteinander im Alltag der Einrichtung ein.

Die Amtszeit der Frauenbeauftragten beträgt vier Jahre. Danach wird sie neu bestellt oder gewählt.

Kontakt

Michaela Oppermann Heimfürsprecherin und Frauenbeauftragte Diakonisches Zentrum Spittergrund