Umgang mit der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden, Angehörige und Geschäftspartner,

hiermit möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Stand der Lage im Umgang mit der Corona-Krise in unseren Einrichtungen und Diensten geben. Zur Koordinierung und Klärung aller Fragen bzw. der notwendigen Maßnahmen haben wir vergangenen Freitag für den Unternehmensverbund Diakonie für den Landkreis Gotha einen Krisenstab gebildet. Am gleichen Tag haben wir die Information erhalten, dass ab 17.03.2020 alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen werden. Wir hatten somit nur ein kurzes Zeitfenster, um uns auf die Situation einzustellen bzw. die Konsequenzen zu bewerten, die es für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. In einem weiteren Erlass der Landesregierung Thüringen vom 16.03.2020 heißt es im Punkt 2:

„Schließungen, Verbote und Maßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG). Für stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung gemäß § 2 ThürWTG gilt zum Schutz Bewohner ein generelles Besuchsverbot. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Einrichtungsleitung Ausnahmen zulassen. In diesem Fall

  • sind alle erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen sicherzustellen,
  • ist dies unverzüglich der Heimaufsicht anzuzeigen.

Werkstätten für behinderte Menschen, alle Formen von Förderbereichen sowie Arbeitsbereiche anderer Leistungsanbieter dürfen von den dort beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderungen nicht betreten werden. Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind diejenigen Menschen mit Behinderung, die eine Betreuung während des Tages benötigen und deren Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann.“

Diese Verbote gelten im Weiteren für alle unsere Dienstleistungsbereiche, Altenhilfe, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Migration etc..

Konkret heißt das, dass ab dem 18.03.2020 alle Werkstätten, Förderbereiche, Tagesangebote der Altenhilfe und Pflege und Kinder- und Jugendhilfe geschlossen sind. Alle Menschen, die nicht zu Hause versorgt, betreut und gepflegt werden können, werden weiterhin in so genannter Notbetreuung unter Gebrauch der o. g. Ausnahmeregelung versorgt. Wir können Ihnen versichern, dass wir der Betreuung der Menschen, die in unseren Einrichtungen leben und arbeiten höchste Priorität einräumen.

Bereits in der vergangenen Woche haben wir für unsere Einrichtung einen Pandemie-Maßnahmenplan erarbeitet, der sofort in die Umsetzung gegangen ist.

Abschließend noch ein persönliches Wort: Ich weiß um Ihre Ängste und Sorgen für Sie und Ihre Familien, aber auch um die Menschen, die wir betreuen. Die Dramatik in den unterschiedlichen Berichterstattungen verstärkt die Unruhe und Besorgnisse. Es gibt aktuell keine Generallösung für diese Pandemie. Daher können auch wir in aller Verantwortung nur in Kleinschritten Tag für Tag entscheiden was zu tun ist. Ich bitte Sie daher herzlich, bei aller Besorgnis dennoch ruhig zu bleiben und besonnen zu handeln.

Bleiben Sie gesund und behütet!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gurski
Vorstandsvorsitzender