Bildungspaket

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Tanja Schreyer

Tanja Schreyer

Klosterplatz 6, 99867 Gotha
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Termine nach Vereinbarung

Leistungen für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungspaket des SGB II

Ergänzend zum Regelsatz können Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beanspruchen (§28 SGB II). Dafür muss aber ein gesonderter Antrag gestellt werden. Ohne Antrag – keine Leistungen.

Leistungen für Bildung können gewährt werden für:

  • Schul- und Kita-Ausflüge
  • Mehrtägige Klassenfahrten
  • Schulbedarf/Schulmaterialien
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertagesstätte
  • Schülerbeförderung

Leistungen für soziale Teilhabe

Für Kinder und Jugendliche können Kosten im Umfang von jährlich bis zu 120 Euro, also monatlich 10 Euro, die aber angespart werden können, übernommen werden.

  • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und in den Bereichen Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht in Musikschulen, in Volkshochschulen oder bei Privatpersonen) und vergleichbare Aktivitäten der kulturellen Bildung
  • Teilnahme an Freizeiten

Über genaue Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsverfahren und die Leistungserbringung können Sie sich in unserer Sozial- und Lebensberatung informieren.