Gremien zur Mitbestimmung
Frauenbeauftragte
Im Juni 2014 wurde in Thüringen das Landesheimgesetz neu geregelt. Im Rahmen diese Gesetzes wurde der Einsatz einer Frauenbeauftragten geregelt. Die Frauenbeauftragte ist eine weibliche Person, die von der Einrichtung bestellt oder von den Klientinnen der Einrichtung gewählt wird. Sie setzt sich für die Interessen und Rechte der Frauen in den Einrichtungen der Altenhilfe ein.
Werkstattrat
Der Gesamtwerkstattrat (GWR) des BHM e.V. stellt sich vor
Gemäß der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (DWMV) gibt es im Bodelschwingh-Hof Mechterstädt e.V. (BHM e.V.) für die Beschäftigten in der Werkstatt einen Werkstattrat.
Bewohnerfürsprecher
In unseren Einrichtungen gibt es Bewohnerfürsprecher. Diese Personen setzen sich für die Rechte der Heimbewohner ein und stehen in engen Kontakt mit der Leitung der Einrichtung. Sie nehmen Anregungen und Beschwerden der KlientInnen entgegen und wirken auf ihre Erledigung mit hin. Weiterhin haben die Bewohnerfürsprecher Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen zu: