Frauenbeauftragte
Im Juni 2014 wurde in Thüringen das Landesheimgesetz neu geregelt. Im Rahmen diese Gesetzes wurde der Einsatz einer Frauenbeauftragten geregelt.
Die Frauenbeauftragte ist eine weibliche Person, die von der Einrichtung bestellt oder von den Klientinnen der Einrichtung gewählt wird. Sie setzt sich für die Interessen und Rechte der Frauen in den Einrichtungen der Altenhilfe ein. Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Beraterin bei:
- sexueller Belästigung
- psychischer oder körperlicher Gewalterfahrung
Die Frauenbeauftragte ist ein weiteres Mitglied, das bei Problemen, neben dem Bewohnerfürsprecher/dem Bewohnerbeirat, angesprochen werden kann. Die Amtszeit der Frauenbeauftragten beträgt vier Jahre. Danach wird sie neu bestellt oder gewählt.