AGB

1. Vertragsbedingungen, Allgemeines
1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Lieferungen und/oder sonstige Leistungen durch uns zum Gegenstand haben.
1.2. Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen, mit denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechts fähige Personengesellschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Behörden, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit privatrechtlich handeln.
1.4. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsabschluss
2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren vorbehalten. Ein Vertrag kommt - außer bei Bargeschäften in unseren Werkstattläden - erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, wobei wir auf das in der Bestellung des Kunden enthaltene Angebot innerhalb von zwei Wochen antworten oder innerhalb dieser Frist die Ware zusenden. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Ware oder Leistung unverzüglich informieren, eine etwa schon erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet!
2.2. Der Kunde ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen, soweit dies im Rahmen des Auftrags erforderlich ist.

3. Preisangaben; Kostenvoranschlag; Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“ ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Auf unser Verlangen hin ist Verpackungsmaterial unverzüglich fracht- und spesenfrei zurückzusenden, wofür eine entsprechende Gutschrift erteilt wird.
3.2. Gegenüber einem Unternehmer als Kunde behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend (Preisanpassungsklausel) bzw. angemessen (Preisvorbehaltsklausel) zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten unsere Preise vier Monate ab Abschluss des Vertrages. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so behalten wir uns für den Fall der nachträglichen Änderung der bei Abschluss des Vertrages gegebenen Kalkulationsgrundlage vor, insbesondere beim Vorliegen nicht bekannt gewesener Kostensteigerungen, den Preis in einem angemessenen Verhältnis der eingetretenen Änderung zu erhöhen.
3.3 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Materialien jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
3.4. Alle vereinbarten Preise enthalten bei Verträgen mit Verbrauchern die Umsatzsteuer. Die mit Unternehmen vereinbarten Preise verstehen sich netto, zusätzlich wird die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt.
3.5. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von vierzehn Tagen nach Absendung bzw. Ablieferung der Ware oder Erbringung der Leistung durch uns zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Kunde die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest niedrigerer Höhe angefallen ist.
3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung, Lieferfristen; Versendung und Übergabe
4.1. Lieferfristen sind zu vereinbaren, sie können von uns jedoch im Rahmen des Zumutbaren - auch ohne Einwilligung des Kunden mit Rücksicht auf die Besonderheiten unseres Betriebs - überschritten werden. Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist sowie Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldner-Verzug gerät.
4.4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.5. Bei Versendung gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 446, 447 bzw. BGB, d.h. mit Übergabe der verkauften Sache an den Kunden oder bei Versand auf Verlangen des Kunden geht die Gefahr auf diesen über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
4.6. Die Lieferung erfolgt ab Werk, ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so erfolgt diese nach unserer Wahl frei Lager, frei Hof oder Verwendungszweck oder frei Empfangsstation des Kunden, jedoch ohne Entladearbeiten und den Transport zum Aufstellungsort. Versandweg, Beförderung und Verpackung bzw. Sicherungen sind unserer Wahl zu überlassen.

5. Gewährleistung
5.1. Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten; anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang dieser Mitteilung.
5.3. Zur Bearbeitung von Reklamationen, die Sofortmaßnahmen nach sich ziehen müssen, ist die Vorlage des beanstandeten Artikels durch den Kunden sicherzustellen.
5.4. Soweit ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sie nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
5.5. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
5.7. Bei Beschreibungen der Artikel handelt es sich um allgemeine Angaben, die die Merkmale und Beschaffenheit eines Artikels beschreiben. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
5.8. Für den Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen ein Jahr.

6. Haftung
6.1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware oder Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.2. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
6.4. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen“.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Sachen vor (Vorbehaltsware).
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa bei einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
7.3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht gemäß dieser AGB vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7.4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftgang weiter zu veräußern; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Nach der Abtretung ist der Unternehmer ermächtigt, die Forderung einzuziehen. Wie behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt und sich im Zahlungsverzug befindet.
7.5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn unsere Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt worden ist.

8. Sonstiges
8.1. Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Kunden werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
8.2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht
9.1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnort zu verklagen.
9.2. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Gotha.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Gemäß der Informationsverpflichtung lt. § 36 Abs. 1 VSBG teilen wir mit, dass wir derzeit nicht an verbraucherschutzrechtlichen Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teilnehmen. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (vgl.§ 37 VSBG).