Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wieviel Geld steht mir pro Monat zu?

Pflegebedürftige aller Pflegegrade steht monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Nicht verbrauchte Beträge werden angespart und können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Wie kann ich es verwenden?

Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Begleitdienste oder den Besuch einer Tageseinrichtung verwendet werden.

Wie läuft die Abrechnung?

Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung. Sie erhalten in der Regel eine Rechnung vom Leistungserbringer und reichen diese bei Ihrer Kasse zur Erstattung ein. Durch eine Abtritterklärung auf dem jeweiligen Leistungsnachweis des Monats, können Sie Ihren Pflegedienst ermächtigen, direkt mit Ihrer Pflegekasse abzurechnen.

Kann ich dieses Geld auch privat bei der Kasse abrufen?

Nein, der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden.

Kann dafür eine Privatperson engagiert werden?

Nein. Der Leistungserbringer muss eine Zulassung zur Durchführung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen haben. Entsprechende Anbieter können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.

Wie kann ich 40 Prozent meiner Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln lassen?

Voraussetzung für eine Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen ist die Antragstellung bei Ihrer Kasse. Wichtig ist jedoch, dass die durch einen Pflegedienst erbrachten Leistungen 60% des Sachleistungsbudgets nicht übersteigen. Der Umwandlungsbetrag ist eine Erstattungsleistung, dass heißt, Sie begleichen die Kosten beim Leistungserbringer und bekommen nach Vorlage der Rechnung bei Ihrer Kasse diese Kosten vollständig oder teilweise erstattet.

Beispiel:
Einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 stehen monatlich 689 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Der Pflegedienst verbraucht davon monatlich nur 250 Euro, also weniger als 60 Prozent des Gesamtbudgets. Somit stehen noch maximal 275,60 Euro (40 Prozent von 689 Euro) für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung.