Patientenvorsorge

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Ellen Lips

Ellen Lips
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Sorgen Sie vor!

Mit einer Patientenverfügung können Sie in „gesunden Tagen“ Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche für eventuell notwendig werdende medizinische Behandlungen festlegen.
Liegt eine wirksame Patientenverfügung vor, kann anhand dieser auf Ihren mutmaßlichen Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme geschlossen werden.Auf diese Weise können Sie Einfluss auf ärztliche Maßnahmen nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient ausüben, auch wenn Sie in der aktuellen Situation nicht mehr in der Lage dazu sind zu entscheiden.

Gesetzliche Definition
Nach §1901a Abs.1 Satz 1 BGB ist eine Patientenverfügung eine schriftliche Willensbekundung eines einwilligungsfähigen Volljährigen, mit der sie oder er Entscheidungen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit trifft.

Welche Formvorschriften müssen für eine Patientenverfügung eingehalten werden?
§1901a Abs.1 BGB stellt folgende Voraussetzungen für eine rechtwirksame Patientenverfügung auf:

  • Der Verfasser muss volljährig sein.
  • Der Verfasser muss einwilligungsfähig sein.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden.

HIer finden Sie alle Informationen zur Christlichen Patientenvorsorge inkl. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht zum Herunterladen.