Tagesbetreuung und Tagespflege

Wo gibt es welche Tageseinrichtungen?

Die Diakonie hat zurzeit folgende Einrichtungen im Landkreis Gotha:

Was ist der Unterschied zwischen einer Tagesbetreuung und einer Tagespflege?

Tagesbetreuungen sind Einrichtungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf und für Senioren die Gemeinschaft suchen. Ausgebildete Betreuungskräfte und ehrenamtliche Helferinnen gestalten gemeinsam den Tag mit den Besuchern.
Tagespflegeeinrichtungen sind teilstationäre Einrichtungen. Darunter versteht man den zeitlich begrenzten Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Neben der Tagesgestaltung können auch pflegerische und behandlungspflegerische Tätigkeiten von ausgebildeten Pflegefachkräften vor Ort durchgeführt werden.

Wie weiß ich, welche Einrichtung für mich die Richtige ist?

Sind Sie mobil und benötigen tagsüber keine Hilfe einer ausgebildeten Pflegefachkraft, dann ist eine Tagesbetreuungseinrichtung geeignet. Benötigen Sie tagsüber auch pflegerische Hilfen oder sind körperlich stark in Ihrer Bewegung eingeschränkt, wäre die Tagespflege die geeignete Einrichtung. In allen Einrichtungen bieten wir einen kostenlosen Schnuppertag an. So können Sie prüfen, ob es die geeignete Einrichtung für Sie ist.

Was kostet mich der Aufenthalt in der Tagespflege?

Der Aufenthalt in der Tagespflege ist abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 bis 5 monatlich einen Pflegekostenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Die Fahrtkosten von und in die Häuslichkeit sind Teil der Tagespauschale und müssen nicht extra gezahlt werden. Preisliste Seniorentagespflege

Was kostet mich der Aufenthalt in einer Tagesbetreuung?

Der Aufenthalt in einer Tagesbetreuung kostet 42 Euro pro Tag inklusive Fahrdienste, Tagesgestaltung, Frühstück-, Mittag- und Nachmittagsgedeck. Finanziert werden kann die Tagesbetreuung über die Entlastungsleistungen mit monatlich 125 Euro, den Anspruch der Verhinderungspflege in Höhe von jährlich 1.612 Euro und den anteiligen Betrag von jährlich 806 Euro aus dem Kurzzeitpflegeanspruch, falls dieser nicht für einen stationären Aufenthalt genutzt wird. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der Häufigkeit der Besuche im Monat. Selbstverständlich werden Sie im Vorfeld über die Finanzierungsmöglichkeiten beraten und erhalten einen Kostenvoranschlag.

Wie läuft die Abrechnung?

Grundlage der monatlichen Abrechnung ist der Leistungsnachweis mit den Anwesenheitstagen des Besuchers.
Durch eine Abtritterklärung auf dem jeweiligen Leistungsnachweis des Monats, können Sie den dokumentierten Umfang an den Leistungserbringer abtreten, damit dieser direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann. Wünschen Sie dies nicht, erhalten Sie von uns eine Rechnung und können diese dann bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Sollten diese Leistungen ausgeschöpft sein, erfolgt automatisch eine Selbstzahlerrechnung.