Rotary Club Gotha für Nothilfefond

Der Rotary Club Gotha überreicht dem Diakoniewerk Gotha eine Spende von 500 Euro für den Nothilfefond. Das teilte Tania Schreyer, Leiterin der Kreisdiakoniestelle des Diakoniewerk Gotha mit. Die Spende wird vom Präsidenten des Rotary Clubs Gotha Fritz Keller und vom Präsidenten des Gemeinnützigen Vereins der Freunde des Rotary Clubs Gotha Norbert Kaschek am 10.2.2022 übergeben.

Der Regionale Nothilfefond wurde vor etwa 10 Jahren vom Diakoniewerk Gotha gegründet. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die in eine finanzielle Notlage geraten oder aufgrund eines geringen Einkommens Schwierigkeiten haben, am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Um das Angebot aufrecht erhalten zu können, braucht es jährlich eine Summe von etwa 1000 Euro. Ein Teil der Summe wird über Privatspenden von Einzelpersonen gedeckt. 500 Euro werden über Förderungen von Stiftungen, Vereinen oder sonstigen institutionellen Mittelgebern abgedeckt.

Mit den Zuwendungen sollen die negativen Folgen einer konkreten Situation gelindert bzw. gestoppt werden. „Wir wollen Menschen und insbesondere Kindern und Familien ein Leben in Würde und Teilhabe ermöglichen“, sagt Andrea Schwalbe, Vorständin des Diakoniewerk Gotha.

Seit seiner Gründung sind mehr als 500 Anträge auf Unterstützung eingegangen. In den meisten Fällen wird Geld für Lebensmittel benötigt. Antragsteller sind Menschen, die verschuldet, ohne Einkommen oder im Leistungsbezug sanktioniert sind. Ebenso wird Unterstützung für Babynahrung, Windeln und sonstige Hygieneartikel beantragt.

Insbesondere von Familien in schwierigen Situationen, die Trennung, häusliche Gewalt, Probleme mit Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen usw. erlebt haben. Außerdem wird Nothilfe für Reisekosten ausgezahlt wie beispielsweise Fahrtkosten zu wichtigen Terminen (Psychiatrie, Tagesklinik, Gerichtstermine etc.), die ohne die finanzielle Unterstützung aus dem Nothilfefond nicht umgesetzt werden können. In anderen Fällen geht es um die Kosten zur Neubeschaffung von Ausweispapieren und/oder Passfotos für diesen Anlass. Ohne gültige Ausweispapiere ist beispielsweise die Beantragung von Sozialleistungen nicht möglich – oft ein Teufelskreis.

Die Auszahlung erfolgt teilweise auf Darlehensbasis, wenn abzusehen ist, dass eine Rückzahlung durch die Hilfesuchenden selbst oder andere Personen/Institutionen (Jobcenter, Krankenkasse etc.) erfolgen kann. Selbsthilfe vor Fremdhilfe ist hierbei ein wichtiger Ansatz.